Medizinische Maske beim Gottesdienstbesuch erforderlich
Nach der seit 25.1.21 gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg muss künftig während des Gottesdiensts eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken oder FFP2-Masken bzw. Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
Kinder bis 5 Jahren müssen keine Maske tragen, für ältere Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind weiter Textilmasken möglich.